Bereits 2007 haben einige Bundesländer beschlossen, das Rauchen in gastronomischen Betrieben zu verbieten. Seit 2008 gilt dieses Verbot sogar in allen Bundesländern. Mit zunehmender Popularität der E-Zigarette ist es deshalb interessant, sich einmal damit zu beschäftigen, inwiefern das Rauchverbot die elektronische Zigarette mit einschließt.
Fangen wir vorne an: Wie funktioniert die E-Zigarette eigentlich?
Eine elektronische Zigarette besteht aus einem Akku, einem Tank, der mit einem Liquid befüllt wird, einer Heizwendel und einem Mundstück. Im Vergleich zum herkömmlichen Glimmstängel ist der Bestandteil Tabak nicht enthalten, bei den Liquids kann man die Menge an Nikotin sogar selbst wählen und somit auch nikotinfreie Liquids rauchen. Die Flüssigkeiten bestehen desweiteren aus Propylenglykol, Wasser, Glyzerin, Ethanol und meist verschiedenen Aromastoffen. Mittlerweile gibt es unzählige Geschmacksrichtungen, zwischen denen die Konsumenten wählen können. Bei einer E-Zigarette findet jedoch kein Verbrennungsprozess statt. Es entsteht also kein Rauch, sondern nur Dampf. Konsumenten der Elektro-Zigarette bezeichnen sich deshalb auch als „Dampfer“ statt als „Raucher“.
Die Rechtslage: Ist Dampfen in der Gastronomie erlaubt?
Betrachtet man das „Gesetz zum Raucherverbot“ in gastronomischen Betrieben, so wird mit dem „Rauchen“ das Einatmen von Rauch verstanden, der bei der Verbrennung von Tabak entsteht. Da es sich bei E-Zigaretten lediglich um einen Verdampfungsprozess handelt, schließt das Rauchverbot die Elektro-Dampfer nicht mit ein. Für E-Zigaretten gibt es noch kein spezielles Gesetz. Jeder Wirt kann deshalb selbst entscheiden, ob er die E-Zigaretten in seinem Lokal erlaubt oder nicht. Gehört man zu den „Dampfern“, so sollte man am besten vorher nachfragen, ob der Gebrauch der E-Zigarette im entsprechenden Betrieb gestattet ist. Nähere Informationen dazu finden Interessierte auch in dem Dampfer-Knigge von mr-smoke.de. Dort erfährt der Leser alles rund um das Thema E-Zigarette.
Initiative pro Dampf in der Gastronomie
Es gibt sogar eine Initiative namens „Dampfen erlaubt“, die deutschlandweit Aufkleber an Gastronomen verteilt. Mit denen können sie kennzeichnen, dass ihr Lokal E-Zigarettenfreundlich ist. Findet man so einen Sticker an der Tür eines gastronomischen Betriebs oder im Gastraum, so kann man also getrost dampfen. Hier geht es zur Webseite der Initiative.
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