7 Fragen, 7 Antworten zur Kassensicherungsverordnung 2020 in der Gastronomie

von Gastautor
nadine wlekinski 690x460 - medien-tools, management, gastronomie 7 Fragen, 7 Antworten zur Kassensicherungsverordnung 2020 in der Gastronomie

Nadine Wleklinski, CHI Consulting

Neues Jahr, neue Verordnungen in der Gastronomie: die Kassensicherungsverordnung. Worauf ist zu achten, was müssen Gastronomiebetriebe jetzt tun? Ein Frage-Antwort-Gastbeitrag vo Nadine Wleklinski, CHI Consulting, Essen. 

1. Worum handelt es sich bei dieser neuen Verordnung?

Die neue Verordnung dient dem Schutz zur Manipulation elektronischer Aufzeichnungssysteme. Im Falle der Gastronomie sind damit jegliche Registrierkassen gemeint. Da die Gastronomie eine sehr bargeldintensive Branche ist, möchte der Staat dadurch verhindern, dass ihm Steuereinnahmen verloren gehen indem Tageseinnahmen nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden.

2. Was bedeutet das nun im Detail?

Jeder Kassenvorgang wird ab dem besagten Zeitpunkt mit einer Transaktionsnummer versehen. Mit Kassenvorgängen sind unter anderem alle Geschäftsvorfälle, sowie jeder einzelne Tastendruck an der Kasse gemeint: Jede Stornierung und jede Probe- oder Schulungsbuchung wird somit erfasst und lässt sich im Nachhinein nicht mehr abändern.

3. Welche Kassen sind denn überhaupt betroffen?

Im Grunde genommen sind damit alle elektronischen Kassen gemeint – von der iPad-Kasse bis hin zu den elektronischen Registrierkassen, von Wiegekassen bis zu PC-Kassen. Für die Aufrüstung der technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, sind die Kassenhersteller verantwortlich. Da es aber noch kein einheitliches System als solches gibt, hat das Bundesfinanzministerium die Pflicht zur Umrüstung bis zum 30. September 2020 verlängert. 

4. Was genau ist meldepflichtig?

Ab dem 1. Januar 2020 muss jeder Betrieb dem Finanzamt eine Mitteilung schicken. Vordrucke werden zeitnah ausgegeben, indem der Betrieb dem Finanzamt mitteilt, welche Kasse er verwendet. Dies gilt auch, wenn eine Kasse außer Betrieb genommen wird und durch eine andere ersetzt wird, oder der Betrieb im Zuge der Kassensicherungsverordnung auf eine offene Ladenkasse umstellen möchte.

5. Es muss also keine elektronische Kasse verwendet werden?

Nein, es gibt nach wie vor keine Pflicht, eine elektronische Kasse zu verwenden. Das bedeutet aber nicht, dass die Aufzeichnungspflicht bei einer offen Ladenkasse entfällt. In dem Fall muss mit jedem Tagesabschluss das Kassenbuch aktualisiert werden – im besten  Fall natürlich hier ebenfalls fälschungssicher. 

6. Was ist die Belegausgabepflicht, und was kommt auf die Betriebe diesbezüglich zu? 

Die Belegausgabepflicht ist im Grunde nichts Neues, sie wird in anderen EU-Ländern längst umgesetzt. Sie erfordert für jede geschäftliche Transaktion ab sofort einen  Beleg. Es bleibt jedem Betrieb überlassen  ob er diesen in Papierform oder digital an seine Kunden ausgeben möchte. Kassenhersteller werden über kurz oder lang sicher mit den beliebten QR-Codes arbeiten, sodass der Gast sich seinen Beleg über sein Handy abrufen kann.

7. Was passiert, wenn Betriebe sich nicht an die Meldepflicht, die Belegausgabepflicht an die Aufrüstung ihrer Kassen halten?

Der Staat wird die Umsetzung der Kassenverordnung sicherlich stringent verfolgen. Schließlich geht es hier um Steuereinnahmen, die konsequent eingetrieben werden sollen. Zum Jahreswechsel sind bereits zahlreiche Sachbearbeiter*innen eingestellt worden, die dazu angehalten sind, Testkäufe durchzuführen und dieses auch tun werden. Ebenfalls darf bereits seit 2018 auf Verdacht, während der Betriebsöffnungszeiten, unangemeldet um eine Kassennachschau gebeten werden. Sollte es hierbei zur Beanstandung kommen, wird im schlimmsten Fall mit sofortiger Wirkung eine Vollprüfung veranlasst. Dies kann bei den Betrieben zu einer Steuerschätzung führen.

CHI Consulting hat für Betriebe ein Schulungsvideo erstellt, das klar und detailliert auf die Kassensicherungsverordnung 2020 und die genannten Fristen und Aufgaben eingeht. Auch wird erläutert, welche Betriebe sich ggfs. von einer Belegausgabepflicht befreien lassen können. Das Schulungsvideo kann unter www.chi-unternehmensberatung.de/video-download bezogen werden (kostenpflichtig).

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