Peer-to-Peer: Der Trend hat die Gastronomie vollends erreicht. Man kann sich mit Fremden zum Essen verabreden. Man kann sein bestelltes Gericht visuell mit anderen teilen. Und man kann sich einen Koch, von Hobby bis Profi, via Kitchensurfing ins eigene Haus oder die gemietete Küche bestellen.
So funktioniert Kitchensurfing: Der Nutzer der Seite sucht sich einen „Chef“ anhand der Schlagworte aus, mit denen dieser seine Kochkunst in seinem Profil umschreibt – z.B. „mediterran“ oder „vegan“, aber auch „enjoy teaching“ oder „will shop for you“. Das Honorar auf Stundenbasis ist ebenfalls angegeben. Mit dieser Seite können nicht nur bereits professionell als Koch und Gastgeber tätige Personen, sondern alle, die gerne und gut kochen, etwas dazuverdienen. Im Prinzip handelt es sich damit um eine „Demokratisierung des Caterings“, vom Hobbykoch bis zum Profi kann jeder Mitmachen. Ebenso können Küchenbesitzer ihren Raum für Events vermieten. Das kennt man von Seiten wie airbnb oder 9flats – nur dass hier eben nicht das Schlafzimmer, sondern die Küche zur Fremdnutzung angeboten wird.
Aktuell ist Kitchensurfing noch auf den Stadtraum von New York begrenzt. Die Erfahrung mit ähnlichen Angeboten lehrt uns aber, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Konzept auch in der „Alten Welt“ Fuß fasst. Und zumindest ein Füßchen ist sogar schon da: Im temporären Restaurant The Parlour Dinners in Berlin finden mittwochs bereits Kitchensurfing-Events statt.
Nachtrag September 2012: Kitchensurfing ist jetzt auch in Berlin verfügbar. Mehr Infos hier.
gelesen bei sugarhigh
1 Kommentar
Hallo. Alles gut und schön, aber sind das nicht Aktivitäten, die dem Gaststättengesetz widersprechen? Oder andersherum: ist das nicht genehmigungspflichtig? Dass man mich nicht falsch verstehe: ich will kein Spaßverderber sein, aber die Leute die sowas organisieren, sollten sich schon darüber im Klaren sein, was sie da machen.